Schuldig oder unschuldig? – ein Gerichtsbesuch der Wirtschaftsklassen
Im Mai durften die beiden 11. Wirtschaftsklassen an zwei Strafprozessen am Amtsgericht in Cham teilnehmen.
Nach der Einlasskontrolle betraten die Schülerinnen und Schüler erwartungsvoll den Gerichtssaal, in dem sich bereits Richter, sowie Staatsanwältin und Gerichtsschreiberin befanden.
Im ersten Fall ging es um Betrug bei eBay-Kleinanzeigen durch ein arbeitsloses Pärchen. Spannend an diesem Fall waren die Umstände, denn die beiden Angeklagten hatten keine anwaltliche Vertretung und der Kläger wurde nicht vorgeladen, da es ihm nicht zumutbar war, aus Norddeutschland anzureisen. Hier lernten die Jugendlichen, dass die schriftliche Aussage des Klägers bei Gericht unter besonderen Umständen ausreicht und auch nicht immer ein Pflichtverteidiger vom Staat gestellt wird, wenn sich die Angeklagten keinen eigenen Anwalt leisten können.
Zwischen beiden Fällen beantworteten die Juristen etliche Fragen der beiden Klassen. So wurde zum Beispiel erklärt, was es mit den Tagessätzen Geldstrafe auf sich hat oder was ein Richter zu tun hat, wenn er gerade keine Verhandlung hat.
Auch der zweite Fall hatte Potential. Ein nicht Deutsch sprechender Obdachloser fuhr zusammen mit einem Freund in dessen PKW und klaute diesen anschließend. Alle am Prozess beteiligten Personen samt Dolmetscher waren vor Ort, allerdings glänzte der Angeklagte von Abwesenheit. Da dies nicht zum ersten Mal geschah, ordnete die Staatsanwältin einen sogenannten Vorführungshaftbefehl an, d.h. dass bei Aufgreifen des Angeklagten durch die Polizei, dieser in Haft genommen wird, bis ein neuer Verhandlungstermin festgesetzt wird.
Für die beiden Wirtschaftsklassen war es ein lehrreicher Nachmittag, bei dem sie ihr rechtliches Wissen noch einmal an praktischen Beispielen vertiefen konnten.
Text und Foto: Romina Hegel